Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir (Frankfurtflyer – FZCO) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://frankfurtflyer.cube-travel.de.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Dubai Silicon Oasis, DDP, Building A1
Dubai
E-Mail: christoph@frankfurtflyer.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

PDF-Dokumente
Aktuell sind nicht alle PDFs barrierefrei.

Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Dokumente zu überarbeiten oder durch barrierefreie Alternativen zu ersetzen. Falls Sie ein bestimmtes Dokument benötigen, das nicht barrierefrei ist, kontaktieren Sie uns bitte. Wir stellen Ihnen das Dokument gerne in einem barrierefreien Format zur Verfügung.

Evaluationsmethode

Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde durchgeführt von Frankfurtflyer durch eine Selbstbewertung.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Arbeitsstab
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 18 527 2805
Fax: 030 18 527 1871
E-Mail: buero@behindertenbeauftragter.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23.06.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 23.06.2025 überprüft.

Quelle: https://www.e-recht24.de